Beispielrechnung

Die nachfolgende Rechnung erfolgt auf Basis des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Bestandteil des Konjunkturpaketes II, Stand 1. Februar 2009). Aufgrund der laufenden politischen Diskussion und der Vielzahl unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland kann sie nur als erster Anhaltspunkt dienen. Die tatsächlichen Zahlen sind abhängig von der Prüfung und Genehmigung jedes Einzelfalles durch die Arbeitsagentur zum Zeitpunkt der Antragstellung.

  • 50% (1/2) Kurzarbeit für 6 Monate,
  • Arbeitnehmerbrutto 3.500,- EUR,
  • Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten

Kurzarbeit ohne Qualifizierung:
Der Arbeitgeber erhält auf Antrag 50% der von ihm zu tragenden Sozialversicherungsabgaben in pauschalierter Form („pauschalierte-50%-SV-Erstattung“), in unserem Beispiel 274,40 € pro Monat.

Kurzarbeit mit Qualifizierung:
Die Arbeitsagentur trägt 80% der Weiterbildungskosten. 20% der Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Zusätzlich erhält der Arbeitgeber, sofern der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahme mindestens 50% der Ausfallzeit im Kalendermonat beträgt, auf Antrag 100% der von ihm zu tragenden Sozialversicherungsabgaben in pauschalierter Form („pauschalierte-100%-SV-Erstattung“), in unserem Beispiel 548,80 € pro Monat.

Differenz:
548,80 € - 274,40 € = 274,40 € pro Monat, oder 1.646,40 € in 6 Monaten.

Ergebnis:
Die Weiterbildung ist für den Arbeitgeber kostenneutral.

Beispielrechnung