Szenarien

Szenario 1: Vereinbarung einer Weiterbildungsmaßnahme zur Beschäftigungssicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
Die Arbeitnehmer bleiben normal weiter beschäftigt und werden für die Qualifizierung von ihren betrieblichen Arbeitsverpflichtungen frei gestellt. Hierfür stehen Mittel aus dem Konjunkturpaket II bereit.

Voraussetzungen:
Die Weiterbildung stärkt die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • Die Arbeitsagentur trägt die Kosten der Weiterbildung zu 100%.
  • Der Arbeitgeber zahlt Lohnkosten und Sozialversicherung.

Szenario 2: Leiharbeitsfirma stellt wieder ein
Zur Förderung der Weiterbeschäftigung stehen Mittel aus dem Konjunkturpaket II bereit, wenn der Arbeitgeber wieder einstellt.

Voraussetzungen:
Es handelt sich um eine echte Wiedereinstellung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren zumindest zeitweise in den Jahren 2007 oder 2008 bei diesem Leiharbeitgeber angestellt.

  • Die Arbeitsagentur trägt die Kosten der Weiterbildung und die anfallenden Nebenkosten zu 100%.
  • Der Arbeitgeber zahlt Lohnkosten und Sozialversicherung.

Szenario 3: Der Arbeitgeber will seine bewährten Arbeitnehmer nicht verlieren, so dass Kurzarbeit vereinbart wird oder wurde.
Der Arbeitgeber beantragt Kurzarbeit und vereinbart mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterqualifizierung während der Zeiten der Nichtbeschäftigung. Hierfür wurden zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds aktiviert.

Infos zu den möglichen Kurzarbeitsmodellen finden Sie unter Kontakt und Download.

Voraussetzungen:
Berufsabschluss und ggf. geförderte Qualifizierungsmaßnahmen liegen mindestens 4 Jahre zurück.

  • Die Arbeitsagentur zahlt das Kurzarbeitergeld für die Zeiten der Nichtbeschäftigung.
  • Zusätzlich übernimmt sie die Weiterbildungskosten bis zu 80% (je nach Betriebsgröße) sowie die vollen Sozialversicherungsabgaben für die Zeiten der Nichtbeschäftigung.
  • Der Arbeitgeber trägt die verbliebenen 20% der Weiterbildungskosten. Dafür entfällt der Anteil der Sozialversicherungsabgaben für die Zeiten der Nichtbeschäftigung.
  • Der Kostenanteil für die Weiterbildung kann prinzipiell auch arbeitnehmerseitig getragen werden (entsprechende Vereinbarung notwendig).

Szenario 4: Wenn gar nichts mehr geht – Bildungsgutschein der Arbeitsagentur für arbeitslose Arbeitnehmer

  • Die Arbeitsagentur übernimmt die Kosten für die Weiterbildung, wodurch die Chancen für einen beruflichen Neuanfang deutlich erhöht werden.
  • Der arbeitslose Arbeitnehmer trägt keine Kosten.