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Die Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EG (auch ATEX 100a genannt) fordert den Nachweis der Erfüllung von grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Hierzu ist eine Zündgefahrenbewertung durchzuführen und zu dokumentieren. Das Verfahren einer Zuendgefahrenbewertung geschieht in mehreren Schritten und Durchläufen. Dabei sind Kenntnisse und Recherchen im Bereich des Explosionsschutzes erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Recherche, führen Sie durch die Schritte der Zündgefahrenbewertung und dokumentieren formgerecht die Ergebnisse. |
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